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Gewässerordnung

Bekanntmachung

Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung

Gemäß § 41 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 48 (1) des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWG) kündigen hiermit die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum Ende des Jahres innerhalb ihrer Verbandsgebiete die nötigen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Gewässern II. Ordnung durchführen werden.

Nach § 41 WHG und § 48 LWG haben die An- und Hinterlieger an den Gewässern folgende Handlungen durch den Unterhaltungspflichtigen zu dulden, soweit es die Unterhaltung der Gewässer erfordert:

- das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke

- die Unterbrechung oder Behinderung der Gewässerbenutzung während der Unterhaltungsarbeiten

- die Entnahme von Bestandteilen ihrer Grundstücke für die Unterhaltung, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können

- die Einebnung von Aushub auf ihren Grundstücken, soweit nicht erhebliche Nachteile für die bisherige Nutzung entstehen

- die Bepflanzung der Ufer durch den Unterhaltungspflichtigen

- die Verpflichtung dazu, Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, daß die Unterhaltung und die Erfordernisse des Uferschutzes nicht beeinträchtigt werden.

So ist bei ackerbaulicher Nutzung gem. § 7 der Verbandssatzung ein Abstand von jeweils. 1,0 m von der oberen Böschungskannte einzuhalten.

Kosten für Unterhaltungsarbeiten, die durch die mangelhafte Erhaltung einer Anlage in und an Gewässern (§ 50 LWG) und den sich daraus möglicherweise ergebenden Gewässerschäden entstehen, trägt der Verursacher.

Die Gewässerunterhaltungsverbände weisen daraufhin, dass nach § 48 (1) LWG die Anlieger von Gewässern alles zu unterlassen haben, was die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

Ratzeburg, 28.05.2019

Für den Gewässerunterhaltungsverband / Wasser- u. Bodenverband

Steinau/Büchen

gez. Günter Mund

Verbandsvorsteher

Linau

gez. Uwe Schack

Verbandsvorsteher

Steinau/Nusse

gez. Frank-Heinrich Lübbers

Verbandsvorsteher

Priesterbach

gez. Friedhelm Wenck

Verbandsvorsteher

Hellbach-Boize

gez. Hartwig Albers

Verbandsvorsteher

Göldenitz - Pirschbach

gez. Karl-Heinz Groschke

Verbandsvorsteher

Bille

gez. Erich Püst

Verbandsvorsteher

Ratzeburger See

gez.Wolfgang Pagel

Verbandsvorsteher

Schwarze Au - Amelungsbach

gez. Ulf Peters

Verbandsvorsteher

Delvenau - Stecknitzniederung

gez. Wolfgang Genczik Verbandsvorsteher

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